Ausgleichsabgabe
Unternehmen ab 20 Arbeitsplätzen sind per Gesetz verpflichtet, 5 % ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, fordert der Staat eine gestaffelte Ausgleichsabgabe ein:
- 105 Euro je Monat von 3 % bis unter 5 %
- 180 Euro je Monat von 2 % bis unter 3 %
- 260 Euro je Monat von unter 2 %
Im Rechnungsbetrag weisen wir unsere Arbeitsleistung (Arbeitsleistung = Umsatz – Materialkosten) aus. Davon können 50 % auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe angerechnet werden.